Wohnungstüren werden vorwiegend mit einem Buntbartschloss ausgestattet. Die Sperrzuhaltung kann ein- oder zweitourig mit unterschiedlichen Schlüsselformen vorgeschlossen sein. Werden Brandschutztüren mit BB-Lochung gewünscht, kommen PZ-Schlösser mit einem speziellen Buntbarteinsatz zur Ausführung. Der Einsatz in Rauchschutztüren ist nicht zulässig und in hochschallhemmenden Türen nicht empfehlenswert.

