Der E-Öffner (elektrische Türöffner) ist die herkömmliche Art eine Haustür über die Sprechanlage zu öffnen. Der E-Öffner wird im Blendrahmen der Haustür im Schließblech verbaut und hält die Falle des Türflügels. Er ist eventuell mit einer sogenannten Tagesfalle (Schnapper) ausgestattet. Sobald der E-Öffner durch z.B. die Sprechanlage angesteuert wird, schaltet der Öffner die Falle des Türflügels frei und die Haustür kann von außen geöffnet werden. Durch die Tagesfallenfunktion wird die Falle dauerhaft freigegeben. Wird der Türflügel nur über den E-Öffner gehalten, gilt die Haustür versicherungstechnisch nicht als abgeschlossen. Ebenfalls wird hier der nötige Dichtungsdruck erst durch ausdrehen der weiteren Verriegelungen aufgebaut. Im abgeschlossenen Zustand der Haustür ist aber wiedrum die Ansteuerung durch z.B. die Sprechanlage ohne Öffnungswirkung.

