Eine sehr einfache Möglichkeit, Türen selbsttätig zu schließen, bieten Federbänder. Allerdings ist deren Einsatz wegen fehlender Schließdämpfung und optischer Mängel nur auf untergeordnete Türelemente beschränkt. An Brandschutztüren mit Verglasung sind Federbänder nicht zugelassen.
An Rauchschutztüren dürfen Federbänder grundsätzlich nicht eingesetzt werden.

