Inbetriebnahme ist der Prozess der Überführung einer Maschine oder Anlage nach ihrer Montage in die fehlerfreie Betriebsfähigkeit1. Es ist die Überführung einer verfahrenstechnischen Anlage aus dem Ruhezustand in den Dauerbetriebszustand2. Nach der EU-Maschinenrichtlinie ist die Inbetriebnahme die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine.

