Notausgangsverschluss

Notausgangsverschluss

Notausgangsverschlüsse nach EN 179 für Gebäude oder Gebäudeteile, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen, und überall dort, wo öffentlicher Publikumsverkehr ausgeschlossen werden kann. Nebeneingänge oder Türen in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen werden nur von autorisierten Personen genutzt. Notausgangsverschlüsse, die mechanisch über einen Drücker oder eine Stoßplatte betätigt werden. Vorkenntnissedes Nutzers zum Öffnen der Fluchttür sind vorhanden

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