Unter diesem Begriff versteht man einen Türbeschlag aus Schloss, Zylinder und Griff, der in Flucht- bzw. Brandschutztüren zum Einsatz kommt, um insbesondere im Brandfall oder einer ähnlichen, möglicherweise Panik auslösenden Gefahr durch einfache Betätigung - wie z.B. Druck auf einer horizontalen Stange - eine geschlossene Tür in Fluchtrichtung zu öffnen. Die Norm EN 1125-1 regelt europaweit Anforderungen an Panikbeschläge. Paniktüren benötigen darüber hinaus eine bauaufsichtliche Zulassung.

