Schließfolgeregelung

Schließfolgeregelung

2-flüglige Brand- und Rauchschutztüren müssen grundsätzlich mit einem Schließfolgeregler nach EN 1158 ausgestattet sein. Durch die Schließfolgeregelung ist gewährleistet, dass der Gangflügel solange offen gehalten wird, bis der Standflügel die Schließposition erreicht hat. Nun gibt die

Schließfolgeregelung den Schließvorgang für den Gangflügel frei. Die korrekte Schließfolge ist so gewährleistet.

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