30. September 2026 | Blog

Neue Vorgaben zu Nachhaltigkeitsaussagen

Neue Vorgaben für Nachhaltigkeitsaussagen: Erfahren Sie, was sich durch die EmpCo-Richtlinie ändert und was Sie bei Werbematerialien, Broschüren und Ihrer Website beachten sollten.

Ab dem 27.09.2026 gelten in der EU durch die sogenannte EmpCo-Richtlinie neue gesetzliche Vorgaben zu Nachhaltigkeitsaussagen im Marketing. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das 3. UWG-Änderungsgesetz umgesetzt. Insbesondere allgemeine Umweltaussagen wie „grün“, „nachhaltig“ oder „CO₂-neutral“ dürfen nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen verwendet werden. Die entsprechenden Aussagen werden daher aus den Unterlagen entfernt und Broschüren, Websites sowie weitere Werbemittel überarbeitet.

 

Was bedeutet das für Sie?

Bitte entfernen Sie nicht mehr zulässige Werbematerialien wie Poster und Aufkleber mit den bisherigen Nachhaltigkeitsaussagen aus Ihren Ausstellungen und passen Sie entsprechende Inhalte auf Ihrer Website an.

Für vorhandene gedruckte Broschüren ist laut Herstellerinformation ein abweichendes Vorgehen vorgesehen: Die Bestände sollen zunächst aufgebraucht werden. Anschließend werden neue EmpCo-konforme Versionen bereitgestellt.

 

Das Umweltengagement bleibt bestehen

Unabhängig von den neuen Vorgaben werden die Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit und zur Reduktion von CO₂-Emissionen fortgeführt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen.

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